[Sonntags Zeitung – 5 avril 2026] Ein Velo kracht ins stehende Auto — und der Autofahrer muss trotzdem zahlen
Wer ein Auto fährt, haftet bei Unfällen mit Velos fast immer mit – das ist gesetzlich so gewollt. Experten erklären, wann sie sich dennoch wehren sollten und warum Dashcams nicht helfen.
Ähnlich klingt es deshalb bei Pro Velo, dem nationalen Dachverband für die Interessen von Velofahrerinnen und Velofahrer. «Die Gefährdungshaftung basiert auf dem einfachen Prinzip: Wer ein potenziell gefährlicheres Verkehrsmittel fährt, hat eine höhere Verantwortung und trägt die daraus resultierenden Risiken», sagt Delphine Klopfenstein Broggini, Grünen-Nationalrätin und Präsidentin bei Pro Velo. Ohne eine solche Regelung sei es für Opfer von Unfällen, meist Velofahrende oder Fussgänger, zudem deutlich schwieriger, Entschädigung zu erhalten.
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