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Trotz anderslautenden Schweizer Gesetzen wende das SEM die Zweijahresfrist prompt schon an, gab Baume-Schneider (SP) auf eine Anfrage von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi im Nationalrat zu Protokoll. Auch Klimaflüchtlinge dürfen bleiben Warum glaubt die Schweiz, sie müsse ihre humanitären Pflichten weit beflissener erfüllen, als sie dies aufgrund ihres Gewichts in Europa und in der Welt tun müsste? Als Folge davon ist eine schleichende Verwahrlosung des Asylrechts im Gange, weil die Migrationsbehörden sich weigern, dieses korrekt anzuwenden. Der Flüchtlingsbegriff wird langsam und widerrechtlich auf die meisten Migrationswilligen ausgedehnt- zum Beispiel jetzt auch auf Klimaflüchtlinge. So verlangte die Genfer Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne) eine Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffs auf Personen, die bei einer Rückkehr in ihren Heimatstaat als Folge des Klimawandels konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Der Bundesrat lehnte dieses Anliegen folgendermassen ab: «Für den Schutz von Personen, die bei einer Rückkehr in ihren Heimatstaat als Folge des Klimawandels konkret an Leib und Leben gefährdet wären, sind die bestehenden Rechtsgrundlagen daher ausreichend.