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[BauernZeitung / Ostschweiz-Zürich – 29 novembre 2024] Von Maiensäss bis Marktbeobachtung
Es geht nicht an, dass etwa Mord nach 30 Jahren verjährt, ein womöglich gutgläubig (weil z. B. von der Gemeinde bewilligt) erstellter Anbau an eine Alphütte aber noch nach 30 Jahren abgerissen werden muss», findet der Kanton Wallis.
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